Am 6. August 2014 haben die Rekurrenten dazu Stellung genommen. Die Rekurrenten konnten u. a. nicht nachvollziehen, weshalb eine Renovation eines denkmalgeschützten Objekts als wirtschaftlicher Neubau bezeichnet und jeglicher Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten verweigert werde. Nach erneuter Rücksprache der Steuerverwaltung mit dem Verfasser des Expertenberichts wurden die Einsprachen mit Einspracheentscheiden (für die Steuerperiode 2010 und die Steuerperiode 2011) vom 20. November 2014 teilweise gutgeheissen. Der Antrag der Rekurrenten betreffend die Liegenschaftsunterhaltskosten wurde abgewiesen. Als Begründung verwies die Steuerverwaltung auf die Expertenberichte/