B. Gegen die Veranlagungsverfügungen 2010 und 2011 erhoben die Rekurrenten mit Schreiben vom 19. Juni 2013 je Einsprache. U. a. wurde beantragt, die Liegenschaftsunterhaltskosten seien, soweit entsprechend deklariert, zum Abzug zuzulassen. Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat die Steuerverwaltung den Expertenbericht erneut überprüfen lassen und den Rekurrenten das Resultat zur Stellungnahme zugestellt. Der Expertenbericht vom 24. Juni 2014 kam zum Schluss, dass die Einsprache betreffend die Liegenschaftsunterhaltskosten abzuweisen sei. Am 6. August 2014 haben die Rekurrenten dazu Stellung genommen.