1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 15. April 2014 aufgehoben. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Einspracheentscheid vom 15. April 2014 aufgehoben. Die Akten werden zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 2'898.70 (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) gesprochen.