3.7 Wie sich aus E. 3.5 ergibt, hat die Steuerverwaltung vorliegend den desolaten Zustand des Wohnhauses im amtlichen Wert und somit auch im Eigenmietwert abgebildet. Gemäss Steuerverwaltung sind die Sanitärräume und die Küche nicht funktionstüchtig. Nach den Schilderungen der Rekurrenten sind zwar zwei Kachelöfen vorhanden, die Öfen selber seien aber defekt. Zudem könnten damit allenfalls nur die Küche und das Wohnzimmer beheizt werden. Auch die elektrischen Installationen seien veraltet und das Dach punktuell sanierungsbedürftig. Schliesslich seien die Wände teilweise "durchfeuchtet".