3.4 Die Abteilung Amtliche Bewertung hält in ihrem Schreiben vom 18. Dezember 2013 (pag. 69) unter anderem fest, dass die Liegenschaft nur rudimentäre Sanitär- und Kücheneinrichtungen aufweise. Die Installationen seien am Ende der Nutzungsdauer und zum Teil nicht mehr funktionstüchtig. Als Heizung stünden nur die beiden Kachelöfen und der Holzkochherd zur Verfügung. Auch der Ausbau der Zimmer sei am Ende der Nutzungsdauer. Die Sanitärräume und die Küche würden nicht mehr bewertet, da sie im aktuellen Zustand nicht mehr funktionstüchtig seien (vgl. Bst. D).