Die Eigenmietwerte werden aufgrund periodischer Erhebungen der aktuellen Mietzinse von der Steuerverwaltung periodisch der Mietzinsentwicklung angepasst. Die Anpassung erfolgt, indem für die einzelnen Gemeinden Mietwertfaktoren festgelegt werden. Der Mietwertfaktor ist ein für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer unterschiedlicher Prozentsatz des Protokollmietwerts. Die Umrechnung des massgebenden Protokollmietwerts auf diese Prozentsätze ergibt den Eigenmietwert. Dieser wird jeweils auf die nächsten CHF 10.-- abgerundet. Für die hier interessierende Gemeinde D.________ beträgt der Mietwertfaktor für die kantonalen Steuern 78 % und für die direkte Bundessteuer 91 %.