3.2 Im Kanton Bern basiert die Festsetzung der Eigenmietwerte auf den sogenannten Protokollmietwerten. Diese werden im Verfahren betreffend die amtliche Bewertung der Grundstücke durch die Abteilung Amtliche Bewertung ermittelt. Der Protokollmietwert orientiert sich am ortsund quartierüblichen Mietzinsniveau in der Bemessungsperiode 1993-1996 (vgl. Art. 32 Abs. 2 des Dekrets vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte [ABD; BSG 661.543]). Die Eigenmietwerte werden aufgrund periodischer Erhebungen der aktuellen Mietzinse von der Steuerverwaltung periodisch der Mietzinsentwicklung angepasst.