E. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten, vertreten durch C.________ (Vertreter), mit Schreiben vom 7. Mai 2014 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Sie beantragen – unter Kostenund Entschädigungsfolge – auf die Aufrechnung eines Eigenmietwerts für die leerstehende Liegenschaft zu verzichten. Zur Begründung führen sie zusammengefasst aus, dass die Liegenschaft im derzeitigen Zustand weder vermietbar noch nutzbar sei. Dies ergebe sich bereits aus der Stellungnahme der Abteilung Amtliche Bewertung der Steuerverwaltung vom 18. Dezember 2013.