-2- legten Mietwertblatt (pag. 66) ergibt sich für die kantonalen Steuern ein Mietwert von CHF 5'300.-- und für die direkte Bundessteuer ein solcher von CHF 6'180.--. Die Abteilung Amtliche Bewertung vertritt die Meinung, dass die Liegenschaft zu einem Mietzins von rund CHF 550.-- pro Monat als Zwischennutzung an Personen mit geringen Komfortansprüchen (z.B. Studenten, Alternative, etc.) vermietet werden könne. Entsprechend wurde in den Einspracheentscheiden vom 15. April 2014 (pag. 98) der Mietwert für das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1________ auf CHF 5'300.-- bzw. CHF 6'180.-- erhöht (pag. 95 bzw. 87).