D. Die Abteilung Amtliche Bewertung der Steuerverwaltung nahm mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 (pag. 69) Stellung zur Einsprache. Sie hatte am 19. November 2013 im Beisein der Rekurrenten einen Augenschein durchgeführt. Zum Ergebnis des Augenscheins führte sie aus, dass die Liegenschaft nur rudimentäre Sanitär- und Kücheneinrichtungen aufweise. Die Installationen seien am Ende der Nutzungsdauer und zum Teil nicht mehr funktionstüchtig. Als Heizung stünden nur die beiden Kachelöfen und der Holzkochherd zur Verfügung. Auch der Ausbau der Zimmer sei am Ende der Nutzungsdauer.