C. Dagegen erhoben die Rekurrenten mit Schreiben vom 24. Mai 2013 (pag. 62) Einsprache und beantragten, die Veranlagungen um die CHF 4'615.-- zu bereinigen. Zur Begründung führten sie unter anderem aus, dass die Liegenschaft in ihrem heutigen Zustand nicht vermietbar sei. Sie würde weder über intakte Toiletten und Dusche noch über ein Bad verfügen. Auch verfüge sie weder über Warmwasser, noch über eine funktionierende Waschmaschine. Im ganzen Haus könnten höchstens zwei Räume (Küche und Wohnzimmer) beheizt werden und die elektrischen Installationen seien veraltet. Auch die Böden seien uneben und das Dach punktuell sanierungsbedürftig.