B. Mit Verfügungen vom 21. Mai 2013 (pag. 57) wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) bei den kantonalen Steuern auf ein steuerbares Einkommen von CHF 107'400.-- und bei der direkten Bundessteuer auf ein solches von CHF 120'200.-- definitiv veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 918'000.-- festgesetzt. Die Steuerverwaltung rechnete für das 2009 gekaufte Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1________ sowohl bei den kantonalen Steuern, wie auch bei der direkten Bundessteuer, je CHF 4'615.-- auf (pag. 54 bzw. 47).