betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer pro 2011 (Eigenmietwert) den Akten entnommen: A. B.________ und A.________ (Rekurrenten) sind Eigentümer des Grundstücks D.________ Gbbl. Nr. 2________ an der E.________strasse. Das darauf stehende Wohnhaus bewohnen sie selber. Mit Kaufvertrag vom 11. Februar 2009 kauften sie das Nachbargrundstück D.________ Gbbl. Nr. 1________ (E.________strasse) zu einem Preis von CHF 250'000.- -. In ihrer Steuererklärung 2011 deklarierten die Rekurrenten für dieses Grundstück keinen Mietwert (pag. 36).