5.2 Wie unter E. 4.1 ausgeführt, wird das Grundstück Biel/Bienne Gbbl. Nr. 2731 besetzt und dafür ein Mietzins von CHF 600.-- pro Monat entrichtet. Das Grundstück dient somit noch nicht unmittelbar öffentlichen Zwecken. Auch wenn die Nutzung mit Blick auf den Bau der N5 eingeschränkt ist, ist es doch möglich, das Grundstück zu nutzen. In der Verordnung des UVEK vom 4. Dezember 2007 über den Landerwerb bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes (SR 725.111.31) wird in Art. 7 Abs. 1 bestimmt, dass die Kantone vorsorglich erworbene Grundstücke und Gebäude nach Möglichkeit zu marktgerechten Bedingungen zu nutzen haben.