SR 725.111) sind die Strecken bezeichnet, die im Rahmen der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes durch die Kantone erstellt werden (Art. 32 NSV). Dazu zählt der Abschnitt 9 der N5 (Biel Ost [Längfeld] - Biel Süd [Brüggmoos]) als in Arbeit stehende Strecke, der Abschnitt 2 der N5 (Grenchen - Biel Ost [Längfeld]) als in Betrieb befindliche Strecke mit Restarbeiten oder -zahlungen und der Abschnitt 8 der N5 (Biel Süd [Brüggmoos] - Biel West [See-Vorstadt]) als noch nicht begonnene Strecke (Stand 1.8.2007). Beim Bau der N5 handelt es sich also um eine gesetzliche Aufgabe des Kantons.