D. Dagegen hat das TBA mit Schreiben vom 17. April 2013 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Es beantragt, dass die Liegenschaftssteuer für die vier ertragslosen Grundstücke erlassen werde. Zur Begründung führt es aus, dass der Kanton Bern für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vom Bund beauftrag worden sei. Dafür erwerbe der Kanton die notwendigen Grundstücke. Die vier Grundstücke seien zu diesem Zweck gekauft worden und würden keinen Ertrag abwerfen. Das TBA beruft sich im Rekursschreiben auf eine Bestimmung im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe.