A. Mit vordatierter Verfügung vom 9. März 2013 wurde dem Tiefbauamt des Kantons Bern (nachfolgend: TBA) von der Steuerverwaltung der Stadt Biel (Steuerverwaltung) für das Jahr 2011 eine Liegenschaftssteuer von CHF 13'245.95 eröffnet. B. Am 1. März 2013 erhob das TBA dagegen Einsprache. Es führte aus, dass die vier Grundstücke Biel/Bienne Gbbl. Nr. 2731, 3170, 10990 und 11041 "ohne Ertrag" und somit nicht steuerpflichtig seien.