Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung bei der Beschwerdekammer des Obergerichts (Adresse: Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Hochschulstrasse 17, Postfach 3001 Bern) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 393 ff. StPO). Dabei ist nur die Papierform oder die elektronische Übermittlung in einer anerkannten Form zulässig (Art. 110 Abs. 1 und 2 StPO).