5. Angesichts des bisherigen medialen Interesses am Verfahren i.S. PostAuto beabsichtigt die Verfahrensleitung, die beiliegende Medienmitteilung zu verbreiten. Mündliche Auskünfte, die über das in der Medienmitteilung Ausgeführte hinausgehen, werden nicht erteilt, der vorliegende Entscheid wird den Medien nicht zugestellt. Die Parteien haben die Möglichkeit, bis drei Stunden vor der geplanten Veröffentlichung Einwände gegen den Text der Medienmitteilung vorzubringen. Das geplante Vorgehen soll es den Parteien ermöglichen, sich ihrerseits auf entsprechende Medienanfragen an sie vorzubereiten.