Die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte überwies daher die Überweisung zur gerichtlichen Beurteilung mit Verfügung vom 12. Juni 2024 dem WSG. Der Verfügung kann entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte das Verfahren in ihrem Geschäftsverwaltungssystem erfasste und entschied, beim Einzelgericht Anklage zu erheben, hingegen auf eine Teilnahme an der Hauptverhandlung zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte ist damit Partei im Verfahren, was sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 74 Abs. 1 VStrR ergibt, gemäss dem "Parteien im gerichtlichen Verfahren […]