WSG 18 373 ff., Eingabe der Verteidigung B. vom 16. Dezember 2024, pag. WSG 18 789 ff.). Es wird in der Kompetenz des allenfalls mit einer neuen Anklage befassten Sachrichters sein, sich zur Frage der Verwertbarkeit der von den Verteidigungen angerufenen Dokumenten zu äussern. Sämtliche von den Verteidigungen dem Gericht eingereichten Dokumente gehen daher an die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte zuhanden des fedpol, ohne dass ein Entscheid über deren Verwertbarkeit gefällt wird. IV. Rückweisung an die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte statt das fedpol / Rechtsmittel / Medienmitteilung