Es erübrigt sich angesichts der Nichtigkeit der Verfahrenshandlungen von Emanuel Lauber und Sascha Pollace und folglich auch der Nichtigkeit des Strafbescheids und der Strafverfügung, den Antrag der Verteidigung auf Übersetzung dieser (und allenfalls weiterer) Dokumente abschliessend zu beurteilen. Festzuhalten ist jedoch, dass das fedpol in seiner Stellungnahme vom 30. Dezember 2024 zu Recht darauf hinwies, dass der Beschuldigte A., der über eine J. (Ausbildung) verfügt, während der gesamten Zeitdauer, in der er Mitglied der Geschäftsleitung von PostAuto war, nicht nur die meisten im an-