Weiter gebiete es das Beschleunigungsgebot, dass sich die zuständige Verwaltung (als Ganzes) laufend so über das Verfahren orientiere, dass die notwendigen Entscheide rasch getroffen werden könnten. Gerade bei komplexen Verfahren mit sehr umfangreichen Beweisstücken gebiete es das Beschleunigungsgebot, dass die für die strafrechtlichen Entscheide zuständi- Entscheid iS A./ B./ C./ D./ E./ F./ G.(WSG 24 14-20) Seite 16 von 20