Genau dies liegt aber in casu vor. Der Überweisung zur gerichtlichen Beurteilung allein kann nicht entnommen werden, was den Beschuldigten konkret vorgeworfen wird, es fehlt bereits an einer konkreten Angabe von Tatzeit und Tatort pro Beschuldigtem, so dass allein gestützt auf die Überweisung zur gerichtliche Beurteilung z.B. auch nicht beurteilt werden kann, welche der den Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen oder Unterlassungen wann verjähren könnten. Nur durch die Lektüre der wesentlich umfassenderen Strafverfügungen erschliesst sich, was den Beschuldigten vorgeworfen wird.