19. Art. 329 Abs. 2 StPO bestimmt, dass dann, wenn ein Urteil zurzeit nicht ergehen kann, das Gericht das Verfahren sistiert. Falls erforderlich, weist es die Anklage zur Ergänzung oder Berichtigung an die Staatsanwaltschaft zurück. Wie bereits festgehalten, führt die unzulässige Delegation der Untersuchung an Emanuel Lauber und Sascha Pollace zur Nichtigkeit der von ihnen vorgenommenen Untersuchungshandlungen und Verfügungen. Daher liegt keine gültige Anklage vor, über die das Gericht urteilen könnte. Es hat das Verfahren gestützt auf Art. 329 Abs. 2 StPO zurückzuweisen.