Folgen der rechtsfehlerhaften Bestellung der Verfahrensleitung 14. Die Verteidigerinnen und Verteidiger aller Beschuldigten machen geltend, wegen der fehlenden formell-gesetzlichen Grundlage für die Einsetzung verwaltungsexterner Personen zur Untersuchungsführung seien sämtliche Verfahrenshandlungen der Verfahrensleitung, auch das Schlussprotokoll, nichtig und das Verfahren daher zurückzuweisen.