Sinngemäss wurde dies schon im Beschluss WSG vom 18. Dezember 2020 so festgehalten. Umso mehr erstaunt, dass das fedpol nur wenige Monate nach Eröffnung des Beschlusses mit den ad hoc-Arbeitsverträgen mit Emanuel Lauber und Sascha Pollace wiederum zwei Personen, die ausserhalb des fedpol stehen, mit der Verfahrensführung beauftragte. Angesichts eines Personalbestands von rund 1'000 Mitarbeitenden, worunter sich allein auf Direktionsebene mehrere Juristinnen und Juristen finden lassen, ist nicht nachvollziehbar, warum das fedpol nicht in der Lage gewesen sein sollte, interne Personen mit der Verfahrensführung zu beauftragen.