Verwaltungseinheiten für die Führung eines Verwaltungsstrafverfahrens temporär einsetzen könnte. Eine ad hoc-Einsetzung fedpol-externer Personen, sei es mittels Auftrags oder mittels befristeten Arbeitsvertrags, ist ohne gesetzliche Grundlage (die vorliegend klar fehlt) nicht zulässig. Oder anders ausgedrückt: Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn eine mit der Sache befasste Verwaltungseinheit nach eigenem Gutdünken und damit nach Kriterien, die sich am zu untersuchenden und beurteilenden Einzelfall orientieren, externe Personen mit der Durchführung des Verfahrens betraut.