fedpol sei damit verpflichtet und berechtigt gewesen, für die Verfahrensführung eigene Personalentscheide zu treffen. Ob fedpol zu diesem Zweck auf bereits bei ihm tätige Mitarbeitende zurückgreife oder neue Personen anstelle, sei ein Entscheid, der sich ohne Weiteres und ohne Einschränkungen im Zuständigkeitsbereich des fedpol befinde.