scha Pollace sei unrechtmässig, da diese Beamte bzw. Angestellte einer anderen Verwaltungseinheit seien und es für deren Beizug an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Sie werfen dem fedpol vor, ein "ad hoc-Untersuchungsgremium" geschaffen und damit den Beschluss des WSG missachtet bzw. umgangen zu haben. Das fedpol argumentiert dagegen zusammengefasst, der Beschluss des WSG vom 18. Dezember 2020 habe ihm die Pflicht auferlegt, das Verwaltungsstrafverfahren eigenen Angestellten zu übertragen. fedpol sei damit verpflichtet und berechtigt gewesen, für die Verfahrensführung eigene Personalentscheide zu treffen.