Rechtsfehlerhafte Bestellung der Verfahrensleitung 9. Das WSG erachtete in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2020 die Einsetzung von Hans Mathys und Pierre Cornu als Verfahrensleiter bzw. stellvertretender Verfahrensleiter im Verwaltungsstrafverfahren Nr. 18-0055 i.S. PostAuto als unrechtmässig, mit der Begründung, dass es sich bei ihnen um verwaltungsexterne Personen handle und es für deren Einsetzung an einer formell-gesetzlichen Grundlage fehle.