02.307.0002 ff.) und schliesslich am 8. Mai 2024 gegen den Beschuldigten F. (pag. 02.306.0002 ff.). Sämtliche Strafverfügungen, mit Ausnahme derjenigen gegen den Beschuldigten F., sind durch die (damalige) Direktorin des fedpol, Nicoletta della Valle, unterzeichnet. Die Strafverfügung gegen den Beschuldigten F. unterzeichnete die (damalige) stellvertretende Direktorin Eva Wildi-Cortés. Alle Beschuldigten verlangten in der Folge fristgerecht die gerichtliche Beurteilung (vgl. Ziff. II.1. hiervor).