Die Verteidigungen rügten die aus ihrer Sicht fehlende sachliche Zuständigkeit der Verfahrensleiter sowohl während der Untersuchung als auch bei bzw. nach deren Abschluss wiederholt. Von einer Akzeptanz der Verfahrensleitung durch Emanuel Lauber und Sascha Pollace seitens der Beschuldigten kann offensichtlich nicht ausgegangen werden.