6. Die Verteidigungen der Beschuldigten C. und D. gelangten bereits im Mai 2022 an das fedpol und führten aus, sie erachteten die Bestellung von Emanuel Lauber und Sascha Pollace als Verfahrensleiter als rechtswidrig (pag. 17.201.0001 ff. / 03.201.0001 ff.). Mit Beschwerde an die Direktorin des fedpol machte die Verteidigung des Beschuldigten D. am 30. Januar 2023 geltend, die sachliche Zuständigkeit von Emanuel Lauber und Sascha Pollace sei zu verneinen (pag. 17.202.0362 ff.). Die Direktorin des fedpol wies die Beschwerde mit Entscheid vom 24. Februar 2023 ab (pag. 17.202.435 ff.).