Des Weiteren ergibt sich aus den Akten nicht klar, ob das Verfahren i.S. PostAuto zwischen dem Beschluss des WSG vom 18. Dezember 2020 und der den Beschuldigten mit Schreiben des fedpol vom 25. August 2021 mitgeteilten "Wiederaufnahme" per 1. September 2021 "ruhte" (wobei weder das VStrR noch die StPO ein solches "Ruhen" vorsehen) oder ob fedpolintern in den rund acht Monaten am Verfahren gearbeitet wurde. Dies kann vorliegend ebenso offengelassen werden wie die Frage, warum das Verfahren zwischen September 2021 und Juli 2022 formell gegen Unbekannt geführt wurde.