Zielvereinbarung und Mitarbeitergespräch sowie Leistungsbeurteilung würden vom Vorgesetzten im fedpol durchgeführt. Art. 7 sah vor, dass das fedpol die Infrastruktur zur Verfügung stelle und Art. 8, dass das fedpol sämtliche Kosten des Arbeitnehmers übernehme, d.h. Lohn, Sozialversicherungen, Zulagen etc. Art. 11 trug den Titel "Ne- ben- und zusätzliche Tätigkeiten des Arbeitnehmers für die ESTV sowie Unterstützender Beizug der ESTV".