25 der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag ab. In dessen Ziff. 2 wurde unter dem Titel "Funktion – Arbeitsbereich – Arbeitsort" u.a. Folgendes geregelt: "Der Arbeitnehmer übernimmt die Funktion als Verfahrensleiter in der Direktion. Die damit verbundenen Aufgaben sind in der entsprechenden Stellenbeschreibung aufgeführt." Das Arbeitsverhältnis begann am 1. September 2021 und wurde zunächst bis am 31. August 2023 befristet, der Beschäftigungsgrad betrug 100% (pag. WSG 18 452 ff. = 01.001.0003 ff.).