01.100.0008 ff.). Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) trat auf die gegen diesen Beschluss erhobenen Beschwerden mit Entscheid vom 26. Mai 2021 nicht ein (pag. 01.100.0024 ff.). Das Bundesgericht wies die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde am 5. April 2022 ab, soweit es darauf eintrat (pag. 01.100.0091 ff.). 3. Am 19. August 2021 schloss "die Eidgenossenschaft, vertreten durch den Bundesrat, hier handelnd durch das fedpol" mit Emanuel Lauber gestützt auf Art. 8 des Bundespersonalgesetzes (BPG; SR 172.220.1) sowie Art. 25 der Bundespersonalverordnung (BPV;