stellte und unterzeichnete Hans Mathys die ergänzten Schlussprotokolle vom 29. Juni 2020. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte vom 10. September 2020 wurde das Verfahren gegen die damaligen Beschuldigten D., C., B., E., A. und F. dem WSG als Kollegialgericht zur Beurteilung überwiesen. Dieses entschied mit Beschluss vom 18. Dezember 2020, dass es sich bei Hans Mathys und Pierre Cornu um verwaltungsexterne Personen gehandelt habe, für deren Einsetzung keine gesetzliche Grundlage gegeben gewesen sei.