7. Jeweils mit Stellungnahmen vom 16. Dezember 2024 nahmen die Verteidigungen der Beschuldigten F. und B. Stellung zu den Ausführungen des fedpol in dessen Eingabe vom 4. November 2024. Sie bestätigten ihre bisherigen Anträge (pag. WSG 18 760 ff.). Die Verteidigung des Beschuldigten E. verzichtete mit Eingabe ebenfalls vom 16. Dezember 2024 auf eine erneute Stellungnahme und verwies auf ihre bisherigen Ausführungen (pag. WSG 18 772). Die Verteidigung des Beschuldigten D. nahm mit Eingabe vom 27. Dezember 2024 Stellung zu den Vorbringen des fedpol (pag. WSG 18 861 ff.).