5. Das Bundesamt für Polizei (nachfolgend fedpol) machte in seiner Stellungnahme vom 4. November 2024 zusammengefasst geltend, Emanuel Lauber und Sascha Pollace seien rechtmässig beim fedpol angestellt gewesen, die Übertragung der Verfahrensleitung auf die beiden Herren habe auf gesetzlichen Grundlagen beruht und sei daher rechtlich ohne Weiteres zulässig gewesen (pag. WSG 18 588 ff.). Die Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte liess sich nicht vernehmen.