WSG 18 627 ff.) und die Verteidigung des Beschuldigten A. mit Eingabe vom 21. November 2024 (pag. WSG 18 696 ff.). Die Verteidigung des Beschuldigten G. verzichtete in ihrer Stellungnahme vom 18. November 2024 auf einen Antrag bezüglich der Legitimation von Emanuel Lauber und Sascha Pollace zur Verfahrensführung. Sie stellte den Antrag, das Verfahren sei wegen Eintritts der Verjährung einzustellen (pag. WSG 18 688 ff.).