WSG 18 423 ff.). Mit Eingabe vom 23. Oktober 2024 stellte die Verteidigung des Beschuldigten E. praktisch gleichlautende Anträge (pag. WSG 18 436 ff.). Die Verteidigung des Beschuldigten F. verwies mit Eingabe vom 25. Oktober 2024 auf ihre bisherigen Anträge, an denen sie explizit festhielt (pag. WSG 18 495 f.). Mit Eingabe vom 28. Oktober 2024 beantragte die Verteidigung des Beschuldigten B., die Anklage sei zurückzuweisen (pag. WSG 18 502 ff.). Gleiches tat die Verteidigung des Beschuldigten D. mit Eingabe vom 15. November 2024 (pag. WSG 18 627 ff.) und die Verteidigung des Beschuldigten A. mit Eingabe vom 21. November 2024 (pag.