17, Postfach, 3001 Bern) schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 393 ff. StPO). Dabei ist nur die Papierform oder die elektronische Übermittlung in einer anerkannten Form zulässig (Art. 110 Abs. 1 und 2 StPO). Hinweise: Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (http://www.justice.be.ch/elektronische-eingaben). Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (WSG 21 25) anzugeben.