Die Gerichtsschreiberin: Toy Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit Eröffnung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts (Adresse: Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Hochschulstrasse Beschluss iS C.________und E.________(WSG 21 25+26) Seite 7 von 7