73 StGB die Ersatzforderung noch nicht vollständig eintreiben konnte. In concreto wurden im Hinblick auf die (spätere) Durchsetzung der Ersatzforderungen bei beiden Verurteilten umfangreiche Vermögenswerte beschlagnahmt, und zwar sowohl Forderungen gegenüber Banken und einer Versicherung als auch diverse Grundstücke und weitere Wertgegenstände. Mit Urteil des Obergerichts vom 14. November 2019 wurde ein grosser Teil dieser Beschlagnahmungen für die Durchsetzung der Ersatzforderungen aufrechterhalten (vgl. Ziff. VII.4. – VII.6 und VII.8. betreffend C.________ und VIII.4. betreffend E.___