10. Keiner weiteren Ausführungen bedarf, dass der Schaden der Gesuchstellerin nicht durch eine Versicherung gedeckt wurde und auch keine solche Versicherungsdeckung in Aussicht steht. Im Strafverfahren wurden praktisch sämtliche verwertbaren Vermögenswerte der beiden Gesuchsgegner beschlagnahmt und die Beschlagnahmungen im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderungen aufrecht erhalten (vgl. Ziff. VII. und VIII. des Urteils). Das Gericht kommt daher zum Schluss, dass die Gesuchsgegner - wie von Art. 73 Abs. 1 Beschluss iS C.________und E.________(WSG 21 25+26) Seite 5 von 7