4. Nachdem die Verfahrensleitung den Parteien am 7. Dezember 2021 die jeweiligen Eingaben zur Kenntnis gebracht und angekündigt hatte, das Gesamtgericht werde nach einer weiteren Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme ohne weiteren Schriftenwechsel entscheiden, teilten Rechtsanwalt F.________ für den Gesuchsgegner 2 und Rechtsanwalt B.________ für die Gesuchstellerin mit Schreiben vom 8. bzw. 9. Dezember 2021 mit, sie verzichteten auf weitere Eingaben (pag. 18 205 f.). Rechtsanwalt B.________ wurde am 17. Dezember 2021 telefonisch aufgefordert, seine Kostennote einzureichen, welche am 21. Dezember 2021 beim Gericht einging (pag. 18 209 ff.).