2. Mit Verfügung vom 19. November 2021 brachte die Verfahrensleitung den Verurteilten / Gesuchsgegnern C.________ und E.________ sowie der Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte das Gesuch zur Kenntnis, setzte Frist zur Stellung von Beweisanträgen und teilte mit, es sei beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren über das Gesuch zu entscheiden (pag. 18 190 f.).