Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, Speichergasse 12, 3001 Bern, vertreten durch Staatsanwalt G.________ ehemalige Anklagebehörde betreffend Gesuch um nachträgliche Verwendung zu Gunsten der Geschädigten Das Gericht beschliesst: 1. Das Gesuch der A.________ wird gutgeheissen. Die in den Ziff. II.4. (C.________) und IV.4. (E.________) des Urteils des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. November 2019 rechtskräftig festgelegten Ersatzforderungen von je CHF 2,4 Mio. werden der A.________ (Gesuchstellerin) zugesprochen.